top of page

§ 1 Vertragsgegenstand

​

Vertragsgegenstand ist die Ausbildung des Hundes.

Der Umfang und die Dauer der Ausbildung erfolgen nach Absprache zwischen den Vertragsparteien.

Der/die Hundehalter/in / Hundeführer/in wurde darüber aufgeklärt, dass der Trainer keine Garantie für einen bestimmten Ausbildungserfolg übernimmt.Demzufolge handelt es sich bei dem vorliegenden Vertrag nicht um einen Werkvertrag, sondern um einen Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB.

​

§ 2 Kündigungsrecht/Bedingungen

​

Das Vertragsverhältnis endet mit Ablauf der zwischen den Parteien vereinbarten Ausbildungsdauer. Wurde keine bestimmte Ausbildungsdauer vereinbart, so können beide Parteien den Vertrag jederzeit kündigen.

Die gebuchten Stunden des 4er Paketes müssen spätestens innerhalb von 10 aufeinanderfolgenden Wochen abgearbeitet sein, die des 2er Paketes entsprechend in 5 aufeinanderfolgenden Wochen. Die Laufzeiten verlängern sich, wenn die Stunden in Absprache ausfallen. Gleiches gilt bei Krankheit des Hundeführers oder des Hundes sowie durch Läufigkeit bei Hündinnen. Ich bitte um Verständnis, dass im Zweifel ein tierärztliches Attest angefordert werden kann.

Schriftform ist nicht erforderlich. Bereits erbrachte Trainingseinheiten sind von dem / der Hundehalter / in / Hundeführer/in zu vergüten. Eine im Voraus geleistete Vergütung für die Zeit nach der Kündigung ist von dem / der Trainer zu erstatten. Der Trainer behält sich vor, den Unterricht nach eigenem Ermessen abzubrechen (z. B. bei Misshandlung des Hundes oder wenn den Ratschlägen des Trainers wiederholt nicht Folge geleistet wird). Bei Rücktritt nach erfolgter Anmeldung oder bei vorzeitigem Abbruch der vereinbarten Stunden durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer werden keine Kursgebühren erstattet. Ortswechsel behält sich der Trainer vor. Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Unterrichts muss mindestens 24 Stunden vorher durch den/die Teilnehmer/in erfolgen. Erfolgt dies später, wird die Stunde berechnet. Der Trainer behält sich vor, in dringenden Fällen, Unterrichtsstunden abzusagen. In diesem Fall, werden Unterrichtsstunden selbstverständlich nachgeholt. Die Teilnehmer verpflichten sich, im Zweifelsfall, den Trainer anzurufen, ob das Training stattfindet oder evtl. verschoben werden muss (Wetter etc.). Gleiches gilt für den Trainingsort.

 

§ 3 Mitwirkungspflicht

​

Jeder Hundehalter/in / Hundeführer/in ist verpflichtet, den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten und entsprechend seiner Möglichkeiten mitzuwirken. An der Ausbildung dürfen nur Hunde teilnehmen, die ausreichend geimpft und behördlich angemeldet sind. Der/die Hundehalter / in / Hundeführer/in ist verpflichtet: dem Trainer den Nachweis einer gültigen Tierhalterhaftpflichtversicherung vorzulegen.

Der/die Hundehalter / in / Hundeführer/in versichert außerdem, dass das Tier nicht an ansteckenden Krankheiten leidet. Der Trainer ist von dem / der Hundehalter / Hundeführer/in vor der Ausbildung über etwaige chronische Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten oder einer bestehenden Läufigkeit des Tieres zu informieren.

Der Hund ist an der Leine zu führen.

Der / Die Hundehalter / in / Hundeführer/in hat die Hinterlassenschaften (Kot) seines / ihres Tieres zu entsorgen.

​

§ 4 Haftungsausschluss

​

Der Trainer haftet nicht für Körper- oder Sachschäden während und nach der Ausbildung des Tieres, die dem/ der Hundehalter / in sowie dessen / deren Tier unmittelbar oder mittelbar – gleich aus welchem Grund –entstehen. Er haftet nur für Schäden, die von ihm grob fahrlässig herbeigeführt werden. Jede Begleitperson ist vom Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigenes Risiko. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg vom Teilnehmer selbst abhängt. Der / die Hundehalter/in trägt während der Ausbildung und auch nach der Ausbildung die alleinige Haftung für das Tier. Dies gilt auch, wenn der Hund auf Anweisung des Trainers ohne Leine geführt wird.

 

(Stand Januar 2019)

AGB´S

bottom of page